Outplacement-Beratung rückwirkend steuerfrei

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Vom Arbeitgeber gewährtes Outplacement (Beratung zur beruflichen Neuorientierung) ist rückwirkend zum 01.01.2020 einkommenssteuerfrei!

Nachdem die Gewährung einer Outplacement-Beratung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer viele Jahre lang als „soziale Fürsorgeleistung“ steuerfrei war, gab es in den Jahren nach der Jahrtausendwende zunehmend anderslautende Urteile einzelner Finanzgerichte.

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Themengebiet: Allgemein, Essays